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Ihre helfende Hand im Alltag – Spürbare Entlastung für Familien und Angehörige

Betreuungs- und Entlastungsleistungen ganz in Ihrer Nähe

Spürbare Entlastung. Qualifizierte Betreuung.

Wenn die Bewältigung des Alltags schwerer fällt, sind wir für Sie da. Unsere qualifizierten Betreuungs- und Hauswirtschaftskräfte greifen Ihnen genau dort unter die Arme, wo Hilfe benötigt wird – und leisten dabei weit mehr als nur praktische Unterstützung. Mit viel Einfühlungsvermögen, Zeit und einer schützenden Hand schenken wir Ihnen Sicherheit und Struktur im eigenen Zuhause.

 

Bei care stehen Ihnen geschulte und erfahrene Alltagsbegleiter zur Seite, die auch mit anspruchsvollen Pflegesituationen, den besonderen Herausforderungen einer Demenzerkrankung und individuellen Bedürfnissen souverän und liebevoll umgehen. So gewinnen pflegende Angehörige wertvolle Zeit zum Durchatmen, um neue Kraft zu tanken – ohne sich in dieser Auszeit Sorgen machen zu müssen. Denn echte Entlastung entsteht dort, wo die Versorgung fachlich in guten Händen liegt.

Unsere Angebote für Ihre Alltagsbegleitung und Entlastung

Unsere geschulten Betreuungskräfte begleiten den Alltag pflegebedürftiger Menschen – einfühlsam und aktivierend. Dazu gehört unter anderem:

  • Begleitung zu Arztterminen, Therapien und Besorgungen

  • Unterstützung beim Einkaufen und im Haushalt

  • Spaziergänge, Gespräche und gemeinsame Beschäftigung

  • Aktivierende Angebote – z. B. Spiele, Vorlesen, Erinnerungsarbeit

  • Stundenweise Beaufsichtigung – auch bei Demenz

  • Entlastung pflegender Angehöriger im Alltag

Unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen bieten wir derzeit in

Goldbach, Hösbach, Mömbris, Alzenau, Stadt Aschaffenburg mit allen Stadteilen, Haibach, Heimbuchenthal an.

Sie wohnen außerhalb dieses Gebiets? Sprechen Sie uns an – in vielen Fällen finden wir gemeinsam eine Lösung, etwa über unsere ambulanten Pflegeleistungen oder Kooperationspartner vor Ort.

Bereits ab

Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat nach § 45b SGB XI. Dieser Betrag ist zweckgebunden – und genau dafür ideal: Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie unsere.

  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse – ohne Vorkasse

  • Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden+

  • Kombinierbar mit anderen Leistungen der Pflegekasse

Reicht der Entlastungsbetrag nicht aus? Unsere Betreuungsleistungen lassen sich auch über andere Pflegekassen-Budgets finanzieren:

  • Verhinderungspflege nach §39 SGB XI (Tageweise, aber auch stundenweise nutzbar): Seit dem 1.7.2025 gibt es mittlerweile ein gemeinsames Jahresbudget für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Dieses gemeinsame Jahresbudget liegt bei insgesamt € 3.539 € und darf frei nach Bedarf genutzt werden. Das Jahresbudget der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verfällt immer zum 31.12 eines Jahres und lädt sich dann am 01.01 des neuen Jahres wieder auf. Anträge müssen bei der Pflegekasse gestellt werden.

  • Umwidmung von Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI: Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen können in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewandelt werden – sinnvoll, wenn der reguläre Pflegebedarf geringer ist als das verfügbare Budget.

Welche Kombination für Sie am besten passt, klären wir gerne im persönlichen Beratungsgespräch. So nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal aus.

Der care Pflege-Kompass
In wenigen Schritten zu Klarheit und passender Unterstützung.

Von der Alltagshilfe bis zur Intensivpflege: Wir sind an Ihrer Seite. Bereiten Sie Ihre persönliche Pflegeberatung einfach digital vor.

Eine freundliche Mitarbeiterin des ambulanten Pflegedienstes sitzt lachend mit einer Seniorin am Küchentisch.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns an:
06021 90 113 0

Warum Sie bei uns in besten Händen sind

Erfahrung, die von Herzen kommt
Bei uns erwartet Sie eine liebevolle Begleitung durch einfühlsame Menschen, die speziell geschult sind. Ob herzliche Alltagsbetreuung oder spezialisierte Demenzbegleitung – wir nehmen uns Zeit für die Persönlichkeit jedes Einzelnen und bringen mit viel Geduld und Aktivierung echte Lebensfreude in den Tag.
Feste Bezugsperson
Wahres Vertrauen wächst, wenn man sich kennt. Deshalb steht Ihnen und Ihrer Familie eine feste Bezugsperson dauerhaft zur Seite. Statt ständig wechselnder Gesichter erwartet Sie ein verlässlicher Partner, der Ihren Alltag begleitet, Sicherheit schenkt und zu einem echten Teil Ihres Lebens wird.
Kein Papierkram, weniger Sorgen
Wir möchten Sie spürbar entlasten – auch von der Bürokratie. Unser Pflegedienst rechnet alle Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, beispielsweise über den monatlichen Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). Sie müssen weder in Vorkasse gehen noch Formulare wälzen, sondern können einfach durchatmen.
Echte Entlastung – mit gutem Gewissen
Wer die Pflege für einen Moment in liebevolle Hände übergibt, kann neue Kraft tanken. Unser Pflegedienst schenkt pflegenden Angehörigen wertvolle Auszeiten zurück. Ob stundenweise Unterstützung im Alltag oder im Rahmen der Verhinderungspflege – wir sind verlässlich, nah und mit ganzem Herzen für Ihre Familie da.
Eine Mitarbeiterin aus der Betreuung und Hauswirtschaft bringt einer älteren Dame einen gefüllten Einkorbskorb an die Tür.
Eine Betreuerin geht gemeinsam mit einer älteren Dame bei Sonnenschein in ihrem Garten spazieren.
Eine Betreuerin schaut sich gemeinsam mit einer älteren Dame alte Fotoalben an.

Ihre Ansprechpartner für unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Christiane di Iasio
Bereichsleitung Betreuung und Hauswirtschaft Goldbach/Mömbris
Ulrike Fuchs
Bereichsleitung Betreuung und Hauswirtschaft Heimbuchenthal und Haibach

Häufig gestellte Fragen zu Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen bieten wir derzeit in Goldbach, Mömbris und Haibach (Stadt und Landkreis Aschaffenburg) an. Wohnen Sie außerhalb? Fragen Sie uns trotzdem – häufig finden wir eine Lösung über unseren ambulanten Pflegedienst oder einen unserer Kooperationspartner.

Unsere qualifizierten Betreuungskräfte begleiten Sie zu Arzt-, Therapie- und Besorgungsterminen, übernehmen Einkauf und Haushalt und sorgen mit Spaziergängen, Gesprächen und gemeinsamen Aktivitäten für Abwechslung. Auch eine stundenweise Beaufsichtigung – ausdrücklich auch bei Demenz – gehört dazu. So entlasten wir pflegende Angehörige bei fachlich sicherer Versorgung.

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dieser beträgt aktuell 131 € pro Monat und ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen.

Das Beste für Sie: Wir rechnen die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen bei uns nicht in Vorkasse gehen.

Wichtige Frist für die Pflegekasse:
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort am Monatsende, sondern werden automatisch angespart. Bitte beachten Sie jedoch die gesetzliche Neuregelung: Das angesparte Budget kann nur noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres übertragen und genutzt werden. Danach verfällt der Anspruch unwiderruflich.

Wir sind für Sie da

Kostenlose Pflegeberatung