Prüfung durch den MDK Bayern

Prüfung durch den MDK Bayern

Der MDK Bayern (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) prüft einmal jährlich die Qualität der Pflege und die Einhaltung der vorgeschriebenen Pflegestandards in den ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen durch zwei bis drei speziell geschulte Pflegefachkräfte. Ende Oktober wurden wir unserer jährlichen Prüfung unterzogen und haben nun den vorläufigen Transparenzbericht mit dem Gesamtergebnis vorliegen.
Mit der Benotung der Qualitätsprüfung der pflegerischen Leistungen und ärztlich verordneten Leistungen sind wir zufrieden. Die Organisation ist leider nur mit gut bewertet wurden. Aber das wichtigste ist ja immerhin die Zufriedenheit unserer pflegebedürftigen Klienten und hier haben wir eine 1,2 erhalten, was uns sehr freut.

Zusätzlich zur Qualitätsprüfung der pflegerischen Leistungen, ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen, Befragung der Pflegebedürftigen sowie Dienstleistung und Organisation wird auch eine Abrechnungsprüfung durchgeführt. D.h. es wird geprüft, ob die vereinbarten und angebotenen Leistungen erbracht und auch korrekt abgerechnet wurden.

 

Prüfkriterien des MDK sind zum Beispiel:

  • Wurde der Pflegebedürftige und seine Angehörigen gut beraten? (z.B.: bei Inkontinenz oder Mangelernährung)
  • Werden die Medikamente nach ärztlicher Verordnung verabreicht und die Medikamentengabe auch dokumentiert?
  • Erfolgt die Wundversorgung nach aktuellem Wissensstand?
  • Ist ein angemessenes Hygienemanagement vorhanden?
  • In welchem Pflegezustand befindet sich der Pflegebedürftige? (Haut, eingesetzte Inkontinenzprodukte, Ernährung)
  • Liegt dem Pflegedürftigen vor Leistungsbeginn ein Kostenvoranschlag für den ggf. entstehenden Eigenanteil vor?

Hier einige Infos, was passiert, wenn gröbere Mängel festgestellt wurden:

Wenn Mängel festgestellt werden, können die Prüfer/innen Verbesserungsmaßnahmen vorschlagen. Zudem werden die Landesverbände der Pflegekassen darüber informiert. Diese können dann eine erneute Prüfung veranlassen. Hier wird geprüft, ob das Heim oder der Dienst die Maßnahmen innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt hat.
Werden Mängel nicht beseitigt, haben die Landesverbände der Pflegekassen verschiedene Möglichkeiten: Sie können die Vergütung kürzen oder die Pflegedienstleitung zu Fortbildungsmaßnahmen verpflichten. In schwerwiegenden Fällen kann eine Pflegeeinrichtung ihre Zulassung verlieren. Das heißt, der Versorgungsvertrag zwischen dem Landesverband der Pflegekasse und der Einrichtung wird gekündigt. Dies kann die Schließung zur Folge haben. [Quelle: www.mdk-bayern.de]

 

Vom MDK Bayern wird auch immer wieder empfohlen, einen Blick hinter die Kulissen zu werden. In unserer Beratungsstelle in Goldbach können uns unsere Klienten/Patienten sowie deren Angehörige auch ohne Terminvereinbarung besuchen.
Gerne nehmen wir uns Zeit um offene Fragen zu beantworten oder Fragen zum Pflegeablauf oder der Qualität persönlich zu klären.

Öffnungszeiten  -  Beratungsstelle Goldbach (Hauptstraße 1)

Montag - Donnerstag:   9.00 - 16.00 Uhr
Freitag:                           9.00 - 13.00 Uhr
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