Was wir alles für Sie tun.
Ihr Care-Paket.

Der care Pflegedienst bietet Ihnen ein breites Spektrum an Hilfestellungen und Services vor Ort, damit Sie sich rundherum sicher aufgehoben fühlen. Unsere Basisleistungen in der Pflege und medizinischen Versorgung ergänzen wir um hauswirtschaftliche Erledigungen, den Hausnotruf, Tag- und Nachtwachen, Betreuungsangebote, Schriftverkehr mit Amt und Kasse sowie vieles mehr. Wir sind stolz auf unsere intensivmedizinischen Leistungen wie zum Beispiel die Heimbeatmung, die care zu einem verantwortungsvollen Partner machen.

Damit Ihnen später keine bösen Überraschungen drohen, wird vor dem Pflegestart die Frage der Kostendeckung mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse oder aber dem Sozialhilfeträger geklärt. Und da wir im Papierkrieg mit Ämtern geübt sind, nehmen wir Ihnen diese Aufgabe natürlich gerne ab.

Fragen zu Leistungen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie uns in Ihrer gewohnten Umgebung oder in einer unserer Beratungsstellen in Goldbach oder Heimbuchenthal erstmals treffen. Alternativ kann ein Treffen auch über Ihre Familie, Angehörige, die Kassen oder Ihren Hausarzt geplant werden. In einem ausführlichen Beratungsgespräch stellen wir unsere Arbeit vor. Sollten Sie sich für care als Pflegedienst entscheiden, besprechen wir mit Ihnen in aller Ruhe die weiteren Schritte. Unser kompetentes Personal schätzt den Versorgungs- und/oder Betreuungsbedarf ein und erstellt darauf basierend einen Pflegeplan und einen Kostenvoranschlag.

Gerne helfen wir Ihnen, den Pflegegrad bzw. Zuschüsse beim Kostenträger zu beantragen.

Wir freuen uns nach Klärung der Formalien darauf, Sie im Alltag und in Ihrem Zuhause unterstützen zu dürfen.

Körperpflege:

  • Waschen, Duschen, Voll- und Teilbäder
  • An- und Auskleiden
  • Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
  • Blasen- und Darmentleerung und mehr

Prophylaktische Maßnahmen:

  • Dekubitusprophylaxe
  • Pneumonieprophylaxe
  • Thromboseprophylaxe
  • Kontrakturprophylaxe
  • Soor- und Parotitisprophylaxe und mehr

Mobilität:

  • Hilfeleistung beim Gehen
  • Mobilisation
  • Bewegungsübung und mehr

Ernährung:

  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  • Ernährungsberatung
  • Überwachung der Nahrungsaufnahme
  • Sondenkost und mehr

Hauswirtschaftliche Dienste:

  • Wäsche waschen
  • Besorgungen erledigen (Einkauf, Rezepte, Medikamente)
  • Spülen, Wohnungsreinigung und mehr

Psychosoziale Unterstützung:

  • Interaktion
  • Gespräche, Zuhören und mehr

Unter den SGB XI Leistungen versteht man alle Leistungen der sozialen Pflegeversicherung:

  • Pflegesachleistung Die Pflegekasse übernimmt die Kosten ab Pflegegrad 2 für die körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen des Pflegebedürftigen zu Hause. Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.  Die Abrechnung erfolgt durch Care direkt mit der Pflegekasse.

  • Pflegegeld Dies erhalten Sie ab Pflegegrad 2. Sofern die häusliche Pflege durch Angehörige erfolgt und nicht durch Care, müssen je nach Pflegegrad mehrmals jährlich Beratungseinsätze statt finden.

  • Komination von Sach- und Geldleistungen Sofern der Pflegebedürftige nicht die gesamten Pflegesachleistungen bei Care in Anspruch nimmt, wird ein anteiliger Betrag als Pflegegeld an ihn ausgezahlt. Hier ist wichtig, dass die Pflegekasse darüber informiert wird und auf Kombileistungen umstellt.

  • Beratungseinsätze Diese müssen bei dem Erhalt von Pflegegeld 1x halbjährlich bei Pflegegrad 1 bis 3 und 1x vierteljährlich bei Pflegegrad 4 + 5 statt finden. Durch die regelmässige Beratung durch Care soll die Qualität der häuslichen Pflege durch Angehörige gesichert und gestärkt werden. Den Beratungseinsatz rechnet Care direkt mit der Pflegekasse ab.

  • Verhinderungspflege Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert sind, kann bei der Pflegekasse ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege beantragt werden. Sobald dies genehmigt ist, erbringt Care die vereinbarten Maßnahmen und rechnet die Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse ab.

  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Hierunter fallen ab Pflegegrad 2 pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Anleitung und Unterstützung im Alltag, wie zum Beispiel bei der Haushaltsführung. Bei Pflegegrad 1 können diese auch für körperbezogene Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt durch Care direkt mit der Pflegekasse.

  • Pflegehilfsmittel Stehen jedem Pflegebedürftigen je nach Bedarf zu. Gerne berät Sie Care zu den verschiedenen Hilfsmitteln und spricht eine Empfehlung aus.

  • Tagespflege Sobald die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist, besteht ein Anspruch auf teilstationäre Pflege. In Kürze bietet Care dies auch in der Filiale Heimbuchenthal an.

Fragen zu Kosten

  • Ab Pflegegrad 2 werden die Sachleistungen von der Pflegekasse übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig. Bei Verhinderung eines pflegenden Angehörigen kann die Abrechnung über die vorab beantragte Verhinderungspflege abgerechnet werden. Sollten die Beträge ausgeschöpft sein, muss ein Eigenanteil vom Pflegebedürftigen oder den Angehörigen selbst getragen werden.
  • Bei Pflegegrad 1 kann Care die grundpflegerischen Leistungen auch über §45 Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis zu einem Höchstsatz von Euro 125 monatlich mit der Pflegekasse abrechnen. Die darüber hinaus gewünschten und erbrachten Maßnahmen werden privat in Rechnung gestellt.
  • Ohne Pflegegrad-Einstufung erbringt Care die Leistungen auch auf Privat-Rechnung.
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